Jura Intensiv

Jura Intensiv https://social-links.jura-intensiv.de/ Juristisches Repititorium

Die tägliche Karteikarte von Jura Intensiv - Swipe nach Links!⁣Weitere Infos zu unseren Karteikarten findest Du über den...
20/07/2025

Die tägliche Karteikarte von Jura Intensiv - Swipe nach Links!⁣

Weitere Infos zu unseren Karteikarten findest Du über den Link in unserer Bio!

Herr Dr. Kues bietet in Zusammenarbeit mit ELSA Mainz eine Online-Veranstaltung zur Examensvorbereitung an, die an folge...
18/07/2025

Herr Dr. Kues bietet in Zusammenarbeit mit ELSA Mainz eine Online-Veranstaltung zur Examensvorbereitung an, die an folgendem Termin stattfindet.

Montag, 21.07.2025, 14:00 Uhr - Online

Der Link: https://jura-intensiv.zoom.us/j/92695337225
Ebenfalls zu finden in dem Linktree in unserer Bio.

BVerfG, Beschluss vom 12.5.2025, 2 BvE 6/25 und 2 BvE 9/25 Einordnung: StaatsorganisationsrechtKonkret: Art. 21 I, 38 GG...
18/07/2025

BVerfG, Beschluss vom 12.5.2025, 2 BvE 6/25 und 2 BvE 9/25
Einordnung: Staatsorganisationsrecht

Konkret: Art. 21 I, 38 GG

Kernaussagen: Wird ein gesetzgeberisches Unterlassen im Wahlrecht gerügt, bedarf es einer Auseinandersetzung mit dem Umstand, dass Art. 38 I 1, II Grundgesetz lediglich die Grundzüge für das Wahlsystem vorgibt und daher eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme einer bestimmten Wahlrechtsänderung regelmäßig nicht in Betracht kommt. Demgemäß ist aufzuzeigen, dass der weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers von Verfassungs wegen auf die begehrte Gesetzesänderung verengt ist.
Die Erhebung einer Wahlprüfungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen, wenn über einen Wahleinspruch durch den Deutschen Bundestag nicht in angemessener Frist entschieden wird und dadurch die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht durchgeführt werden könnte.

Die Entscheidung erscheint in unserer Ausbildungszeitschrift RA in der Ausgabe 07/2025.

Unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ informiert Dich top-aktuell über aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich zu den Monatsausgaben erhältst Du als Abonnenten von uns zur Monatsmitte stets noch weitere relevante Entscheidungen per PDF im „RA-Telegramm“.

Eine Übersicht zu weiteren Entscheidungen findest Du auf der JI Verlagsseite oder über den Link in unserer Bio!

Am 18.07.2025 um 12:30 Uhr bieten wir für die Standorte Bochum, Bielefeld und Münster für die Präsenz-Kurse zur Vorberei...
17/07/2025

Am 18.07.2025 um 12:30 Uhr bieten wir für die Standorte Bochum, Bielefeld und Münster für die Präsenz-Kurse zur Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen im Oktober 2025 eine Online-Informationsveranstaltung an.

Die Anmeldephase ist im vollen Gange. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, schicken Sie eine E-Mail an die Adresse [email protected]. Sie bekommen am 17.07.2025 von uns die Zugangsdaten.

LG Coburg, 18.11.2024, 52 O 439/23Einordnung: Zivilrecht / SchadensersatzKonkret: Die Sauna ist "kein Ort für gesellige ...
17/07/2025

LG Coburg, 18.11.2024, 52 O 439/23

Einordnung: Zivilrecht / Schadensersatz

Konkret: Die Sauna ist "kein Ort für gesellige Schwätzchen"

Das LG Coburg hat die Schmerzensgeldklage eines Saunabesuchers wegen Verbrennungen an den Füßen abgewiesen. Die Verletzungen waren entstanden, als der Besucher beim Verlassen der Sauna einen Bekannten getroffen und sich mit diesem unterhalten hatte und dabei auf einer Anti-Rutsch-Matte stand. Das LG entschied, dass der Betreiber der Sauna keine besonderen Schutzvorkehrungen für derartige Verweilsituationen treffen müsse, da die damit verbundenen Gefahren für jedermann erkennbar seien.

Anders formuliert: Eine Anti-Rutsch-Matte soll verhindert, dass jemand ausrutscht, soll aber nicht dem minutenlangen Stehen in der Sauna dienen.

Unsere Ausbildungszeitschrift „RA“ informiert Dich top-aktuell über aktuelle Rechtsprechung. Zusätzlich zu den Monatsausgaben erhältst Du von uns zur Monatsmitte stets noch weitere relevante Entscheidungen per PDF im „RA-Telegramm“. Und natürlich hast Du Online-Zugang zum Archiv.

Die examensrelevanten Bereiche des Zivilrechts werden „kurz und knackig“ im Crashkurs-Skript Zivilrecht von Jura Intensiv dargestellt.
Ein guter Begleiter für die Vorlesung sind unsere Kompakt-Skripte.

Eine Übersicht zu weiteren Entscheidungen findest Du auf der JI Verlagsseite oder über den Link in unserer Bio!

BVerfG, Urteil vom 15.7.2025, 2 BvR 508/21 Einordnung: Grundrechte / VölkerrechtKonkret: Grundrechtliche Schutzpflicht a...
16/07/2025

BVerfG, Urteil vom 15.7.2025, 2 BvR 508/21

Einordnung: Grundrechte / Völkerrecht

Konkret: Grundrechtliche Schutzpflicht aus Art. 2 II 1 i.V.m. Art. 1 II GG i.V.m dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes.

Kernaussagen: Der Bundesrepublik Deutschland obliegt ein allgemeiner Schutzauftrag dahingehend, dass der Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch bei Sachverhalten mit Auslandsberührung gewahrt bleibt.

Dieser Schutzauftrag kann sich unter bestimmten Bedingungen je nach Einzelfall zu einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht verdichten.
Eine solche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG bezieht sich auf die Einhaltung des anwendbaren Völkerrechts zum Schutz des Lebens. Sie erfasst auch Gefährdungen, die von einem anderen Staat ausgehen.
Eine Eingrenzung dieser verfassungsrechtlichen Schutzpflicht auf deutsche Staatsangehörige oder Gebietsansässige sieht die Verfassung nicht vor. Es können auch im Ausland lebende Menschen nicht deutscher Staatsangehörigkeit vor Gefahren, die einen hinreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt haben, geschützt sein.

Die Frage, ob ein hinreichender Bezug gegeben ist, ist anhand einer an den Umständen des Einzelfalls ausgerichteten wertenden Gesamtbetrachtung zu beantworten. Eine auf einen bloß zufälligen Gebietskontakt beschränkte territoriale Verankerung auch nur eines Teils eines Gesamtgeschehens reicht für die Auslösung einer grundrechtlich relevanten Schutzbedürftigkeit im Ausland nicht aus. Es bedarf vielmehr eines spezifischen Beitrags von einem gewissen Gewicht, um einen hinreichenden Bezug zur grundrechtsgebundenen deutschen öffentlichen Gewalt herzustellen.

Weiter gehts in den Kommentaren...

Am Montag, 21.07.25, findet ab 18 Uhr unsere Infoveranstaltung für die nächsten JI-Assessorkurse statt. Inhaltlich geht ...
16/07/2025

Am Montag, 21.07.25, findet ab 18 Uhr unsere Infoveranstaltung für die nächsten JI-Assessorkurse statt.

Inhaltlich geht es um die bundesweiten Online-Kurse und die Präsenzkurse in Frankfurt. Der nächste Kurszyklus beginnt mit dem ZR Mitte / Ende September.
Einzig Berlin sind nicht angesprochen, da es hier separate Präsenz-Angebote gibt.

Herr Dr. Dirk Schweinberger (Mitgesellschafter von JI) wird Euch das Konzept und die Vorzüge unseres Kursangebots vorstellen und Euch natürlich alle Fragen beantworten.

• In welcher Reihenfolge könnten (bzw. "sollten") unsere Kursmodule gebucht werden.?
• Wann ist der richtige Zeitpunkt, um mit dem Repetitorium für das 2. Examen zu beginnen?
• Braucht man für das 2. Examen überhaupt ein Repetitorium?
• Warum genügen keine Wochenend-Seminare?

Nutze bitte als registrierter Zoom-Nutzer den nachfolgenden ZOOM-Link, um am Online-Seminar teilzunehmen:
https://us06web.zoom.us/j/84222043140
(Ebenfalls zu finden in unserem Linktree in der Bio)

Wir freuen uns auf Dich und Deine Fragen zu unserem Kursangebot!

Lade gerne auch Freunde und Bekannte ein.

Im Oktober 2025 starten wieder unsere Onlinekurse NRW 2. Staatsexamen. Probehörtermine und Informationen erhalten Sie un...
16/07/2025

Im Oktober 2025 starten wieder unsere Onlinekurse NRW 2. Staatsexamen. Probehörtermine und Informationen erhalten Sie unter: 0251-482440 oder per Mail: [email protected]

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Voerde
46562

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