30/05/2025
Ein Bürger aus Nordrhein-Westfalen wurde zu einer Geldstrafe von 2.250 Euro verurteilt, weil er auf der Plattform X die Frage stellte, warum die Parole „Deutschland verrecke“ legal sei, während „Alles für D…“ verboten ist. Das Gericht sah darin das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, da die letztere Formulierung einst von der SA genutzt wurde. Obwohl der Mann die Parole weder befürwortete noch propagierte, sondern sie im Rahmen einer kritischen Frage zitierte, wurde er bestraft. Seine Verteidigung: Er habe lediglich eine ergebnisoffene Frage gestellt. Doch das reichte nicht aus, um der Strafverfolgung zu entgehen.
In einem Land, dessen Grundgesetz einst aus dem Geist der Freiheit geboren wurde, in dem Meinungsfreiheit ein konstituierendes Element des demokratischen Selbstverständnisses sein soll, ist ein Urteil wie dieses ein Alarmsignal – nicht nur juristisch, sondern zivilisatorisch.
Ein Bürger stellt eine Frage. Eine berechtigte, kritische, zutiefst staatsbürgerliche Frage: Warum darf öffentlich „Deutschland verrecke“ gebrüllt werden – eine Parole, die auf die Vernichtung des eigenen Landes abzielt –, während eine vaterländisch bejahende Aussage, selbst im kontextfreien Zitat, zu einem Strafbefehl führt?
Es ist nicht die Parole selbst, um die es hier geht, sondern der Akt des Fragens. Wenn das bloße Infragestellen gesetzlicher Wertungen als krimineller Akt gewertet wird, dann gleitet die Rechtsordnung ab – von einem Raum rationaler Debatte hin zu einem System der Meinungsherrschaft. Was bleibt dann von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wenn Freiheit selektiv gewährt, aber flächendeckend entzogen wird?
Dass ausgerechnet dieser bürgerliche Impuls kriminalisiert wird, während gleichzeitig radikale Parolen gegen das eigene Volk unter dem Schutz der Meinungsfreiheit gedeihen, offenbart eine ideologische Schlagseite im Rechtssystem. Hier wird nicht Recht gesprochen – hier wird Meinung geahndet.
Patriotismus ist kein Verbrechen. Die Liebe zum Vaterland, zur Heimat, zur Geschichte – all das ist nicht nur legitim, sondern notwendig in einer Zeit, in der Identität zur Zielscheibe gemacht wird. Wer den Mut hat, für Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im öffentlichen Diskurs einzustehen, wer nicht schweigt, wenn doppelte Maßstäbe zur Norm werden, ist kein Straftäter – sondern ein Demokrat im besten Sinne. Das Grundgesetz braucht keine Gesinnungspolizei. Es braucht Bürger, die Fragen stellen – auch, und gerade dann, wenn es vermeintlich „unbequem“ ist.