02/02/2026
Dänemark plant eine deutliche Verschärfung bei Abschiebungen von ausländischen Straftätern. Nach Angaben der Regierung soll ab dem 1. Mai 2026 in vielen Fällen eine automatische Ausweisung greifen, wenn eine Person wegen schwerer Delikte zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird – etwa bei Gewaltverbrechen oder sexualisierter Gewalt.
Die Regierung spricht dabei offen an, dass dieser Kurs in Konflikt mit europäischen Menschenrechtsstandards geraten kann. Hintergrund ist, dass nach Angaben des zuständigen Ministeriums ein erheblicher Teil der geplanten Abschiebungen bislang an rechtlichen Hürden scheitert, weil Gerichte und Schutzregeln prüfen müssen, ob eine Rückführung zumutbar ist und ob im Zielland Gefahr für Leib und Leben, Verfolgung oder unmenschliche Behandlung drohen könnten. Genau diese „Blockadequote“ hält die Regierung für nicht akzeptabel – und begründet damit den härteren Ansatz.
Kritiker und Juristen erwarten jedoch, dass eine solche Regelung massiven Gegenwind bekommt, weil europäische Gerichte und internationale Abkommen klare Grenzen setzen: Abschiebungen dürfen nicht erfolgen, wenn dadurch ernsthafte Risiken im Zielland bestehen. Die Debatte zeigt damit den zentralen Konflikt, den viele EU-Staaten gerade erleben: mehr Härte und Sicherheit im Inland – gegen die Verpflichtung, Grund- und Menschenrechte auch dann einzuhalten, wenn es politisch unbequem ist.